Mitwirkungsverbote in Konzessionsverfahren nach § 46 EnWG

Personelle Verflechtungen von Kommunen und kommunalen Bewerbern
Titeldaten
  • Schweizer, Sarah; Wolkenhauer, Sören
  • DÖV - Die Öffentliche Verwaltung
  • Heft 19/2013
    S.745-753
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Personelle Verflechtungen zwischen Kommunen und sich bei ihnen um Energiekonzessionen bewerbenden eigenen kommunalen Strom- bzw. Gasversorgungsunternehmen werfen die Frage auf, ob derartige Doppelmandate überhaupt noch eine diskriminierungsfreie Konzessionierungsentscheidung der Kommune erlauben. Der Beitrag untersucht, welche Auswirkungen etwaige Doppelfunktionen der Gemeinderatsmitglieder und des Bürgermeister auf das Konzessionsverfahren haben. Nach Bewertung aus kommunalrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, verwaltungsrechtlicher, vergaberechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Perspektive kommt der Autor zum Schluss, dass ein gesetzliches Mitwirkungsverbot nicht bestehe. Er empfiehlt jedoch Maßnahmen, die dem Anschein der Parteilichkeit entgegenwirken. Dies ließe sich etwa erreichen durch die Niederlegung der Tätigkeit im Aufsichtsrat, dem Verbot der Mitwirkung kommunaler Entscheidungsträger an Beratungen oder Beschlussfassungen im Konzessionierungsverfahren oder die Gründung eines Konzessionierungsausschusses.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn