Andere Rechtsgebiete als Vorfrage im Vergaberecht

Titeldaten
  • Dreher, Meinrad
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2013
    S.665-675
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag behandelt die praktisch wie rechtlich wichtige, aber noch ungeklärte Frage, ob Vergabenachprüfungsinstanzen bei ihrer Entscheidung rechtliche Fragen aus anderen Rechtsgebieten berücksichtigen müssen. In der Praxis betrifft das vor allem Beihilfe-, Kartell- und Kommunales Wirtschaftsrecht. Die praktische Handhabung der Thematik erfolgt nach der Feststellung des Autors, soweit eine Berücksichtigung anderer Rechtsgebiete vor dem Hintergrund des Für und Wider – „Konzentrationsziel versus Verfahrensbeschleunigung“ – bislang überhaupt stattfinde, auf der Grundlage einer Inzidentprüfung. Bislang zeige sich noch ein „erstaunlich inkonsistentes Bild“. Der Autor schlägt vor, das Problem auf der Grundlage eines „rechtsübergreifenden Ansatzes“ mit dem „Kriterium der Voraussetzungsabhängigkeit“ zu lösen. „Berücksichtigungsfähig“ seien in einem Nachprüfungsverfahren alle Ansprüche, die gem. § 104 Abs. 2 GWB auf eine Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet seien. Das bedeutet im Ergebnis, dass eine Drittfrage nicht zu berücksichtigen ist, wenn sie für die Entscheidung über den Nachprüfungsantrag offen bleiben kann.
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin