Nachweis der Eignung durch Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-Bau

Titeldaten
  • Lorenz, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 11/2013
    S.122-126
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Aufsatz

Abstract
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-Bau als Eignungsnachweis wird u.a. im Vergabehandbuch des Bundes (VHB) im Formblatt 124 verlangt. Der Verfasser ist der Ansicht, dass dies rechtswidrig sei, da die SOKA-Bau keine allgemeine Sozialkasse ist, sondern lediglich eine privatwirtschaftlich organisierte Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes. Die Zahlung erfolgt also aufgrund einer tariflichen Verpflichtung, nicht einer gesetzlichen, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass die Forderung nach einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung unzulässig sei und damit ein Risiko für die Vergabestellen schaffe, die die Vorlage verlangen würden.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg