Klauseln zur Vervollständigung der Lesitungsbeschreibung in IT Verträgen (Vollständigkeitsklauseln)

Titeldaten
  • Röttgen, Klaus
  • CR - Computer und Recht
  • Heft 10/2013
    S.628-632
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Aufsatz

Abstract
In dem Beitrag wird untersucht, ob der Auftraggeber mögliche Lücken in der Leistungsbeschreibung mit Hilfe von Vollständigkeitsklauseln wirksam schließen kann. Mit derartigen Regelungen soll die festgeschriebene Leistung etwa um gewöhnlicherweise mit ihr im Zusammenhang stehende, aber unbenannte Leistungen pauschal erweitert werden. Hiergegen spricht jedoch, dass der Auftraggeber das Risiko der Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung allein zu tragen hat. Der Autor gelangt daher zum Ergebnis, dass Vollständigkeitsklauseln jedenfalls in AGB unzulässig seien. Ausnahmen bestünden, wenn sie sich am gesetzlichen Leitbild orientierten und ausreichend transparent seien oder der Auftragnehmer selbst die Leistungen detailliert habe oder der Auftragnehmer anderweitig nicht schutzbedürftig erscheine. Vollständigkeitsklauseln in Individualverträgen seien hingegen generell wirksam. Sie seien jedoch auf das beschränkt, was der Auftragnehmer nach dem objektiven Empfängerhorizont erkennen konnte.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn