Material Amendments of Public Contracts during their Terms: From Violations of Competition to Symptoms of Corruption

Titeldaten
  • Racca, Gabriella M. ; Perin, Roberto Cavallo
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2013
    S.279-293
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren beschäftigen sich vor dem Hintergrund der Regelungen des Entwurfs der neuen Vergaberichtlinie mit wesentlichen Vertragsänderungen, die „in the black hole“ der Ausführungsphase vorfallen. Gemeint sind Vertragsänderungen, die sich daraus ergeben, dass die beauftragten Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, beispielsweise in einer anderen oder schlechteren Qualität oder mit Verspätung. Akzeptiert der Auftraggeber Schlechtleistungen ohne adäquaten Ausgleich des entstandenen Schadens, entstehen nicht nur ihm selbst Nachteile, sondern letztlich auch den bei der vorausgehenden Ausschreibung unterlegenen Bietern. Die Leistungen werden de facto von einem Bieter erbracht, der auf der Grundlage einer ex post Bewertung den Zuschlag nicht bekommen hätte (dürfen). Dritte können derartige wesentliche Vertragsänderung mangels Erkennbarkeit in der Regel nicht als de facto-Vergabe angreifen. Die Autoren befassen sich deshalb auch mit der Frage, ob und inwieweit betroffene Auftraggeber mit unterlegenen Bietern zusammenarbeiten dürfen, um Schlechtleistungen aufzudecken bzw. auf solche zu reagieren.
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin