Wider den Müll-Tourismus (I)

Wie Nordrhein-Westfalen zukünftig die Abfallströme lenken will – Teil 1
Titeldaten
  • Dageförde, Angela
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2013
    S.5-7
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin stellt den geplanten neuen Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle des Landes NRW vor. Ausgehend davon geht sie der Frage nach, ob und inwieweit bei der Gestaltung und Umsetzung der Abfallwirtschaftsplanung das Vergaberecht zu berücksichtigen ist. Hierzu untersucht sie zunächst, ob der Anwendungsbereich des Vergaberechts eröffnet ist. Sie stellt fest, dass der sachliche Anwendungsbereich des Vergaberechts grundsätzlich eröffnet ist und Bereichsausnahmen nicht einschlägig sind. Sodann zeigt sie auf, dass nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf das Vergaberecht nur dann eingreife, wenn die Vorgaben eines verbindlichen Abfallwirtschaftsplans Raum für eine Vergabe der nachgefragten Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb ließen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass beide zugrundeliegenden Rechtsnormen auf europäischem Rechts basieren und daher keiner Norm der Vorrang eingeräumt werden könne. Anschließend betrachtet sie, inwieweit es das Leistungsbestimmungsrecht dem Auftraggeber ermöglicht, verbindliche Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Entsorgungsregionen, zu machen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin