Ausschluss von Personen in Wettbewerben wegen Verwandtschaftsverhältnis

Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2014
    S.28-31
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser bespricht eine Entscheidung des OLG München, wonach ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Personen auf Bieter- und Auftraggeberseite nicht zwingend zum Ausschluss des Bieters führt, wenn aufgrund eines zerrütteten Verhältnisses zwischen den verwandten Personen ausgeschlossen ist, dass der Wettbewerb verfälscht wurde. Zudem verneint das Gericht eine Rügepflicht, wenn einem Bieter kein rechtlicher Nachteil droht. Der Aufsatz stimmt der Entscheidung im Ergebnis zu, kritisiert sie jedoch in Einzelfragen. Insbesondere müsse die Rügepflicht unabhängig von einer rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Verstoßes gelten, da es Zweck der Rügeverpflichtung sei, einem Bieter, der auf einen erkannten Fehler spekuliert, das Nachprüfungsverfahren zu verwehren.
Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin