Künftiger Umgang mit Wertgrenzen: Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket II

Titeldaten
  • Krohn, Wolfram
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2014
    S.20-28
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser gibt einleitend einen Überblick über den „Flickenteppich" der Wertgrenzen des Vergaberechts, nach denen sich maßgebend bestimmt, welches Vergaberechtsregime und vor allem welche Verfahrensart der öffentliche Auftraggeber anwenden muss bzw. kann. Ausgehend von der Erkenntnis, dass der Aufwand der öffentlichen Auftraggeber für streng formgebundene Vergabewettbewerbe gerade wegen des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Beschaffung bei niedrigen Auftragswerten reduziert werden kann oder sogar muss, werden die Vereinfachungsregeln des Konjunkturpakets II daraufhin diskutiert, ob der mit ihrer – temporären – Geltung verfolgte Zweck einer beschleunigten und dabei gleichwohl wirtschaftlichen und transparenten Vergabe öffentlicher Aufträge erreicht worden ist. Nicht überraschend ist das Fazit des Verfassers, dass die dahingehende Evaluierung der Vereinfachungsregeln in diversen Untersuchungen wegen des Fehlens empirisch abgesicherter Feststellungen nicht zu eindeutigen Ergebnissen geführt hat. Dessen ungeachtet spricht er sich dafür aus, dass der Gesetzgeber den ihm insbesondere im Unterschwellenbereich, aber durchaus auch im Oberschwellenbereich zustehenden Gestaltungsspielraum nutzt, um über weitere sinnvolle auftragswertabhängige Differenzierungen bei den Vergaberegeln nachzudenken. Hierfür eignen sich nach seiner Auffassung insbesondere die Bereiche der Zulassung vereinfachter Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, das Nachverhandlungsverbot, die losweise Vergabe, die interkommunale Zusammenarbeit und insbesondere der Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main