Das Gebot der vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Mittelstandsschutz ernst genommen

Titeldaten
  • Ziekow, Jan
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 11/2013
    S.417-425
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

1. VK Bund, Beschl. v. 08.01.2004 - VK 1-117/03, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2007 - VII-Verg 10/07

Abstract
Die Belange des Mittelstandes werden in Vergabeverfahren durch das Gebot zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen in § 97 Abs. 3 GWB geschützt. Neben dem Gebot zur Berücksichtigung der mittelständischen Interessen in Satz 1, enthält Satz 2 den Grundsatz der Losaufteilung in Fach- und Teillose. Satz 3 ermöglicht Ausnahmen für Fälle, in denen wirtschaftliche und technische Gründe dies erfordern; ergänzend enthält Satz 4 eine Sonderregelung. Der Autor beleuchtet die Regelungen anhand von Literatur und Rechtsprechung eingehend und erörtert – ausgehend von einer kurzen Definition des Begriffes Mittelstand –, inwieweit diese mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Er kommt zu dem Schluss, dass der strenge Mittelstandsschutz des Gesetzgebers in der Praxis nicht vollständig nachvollzogen werde; Ausnahmen würden zu großzügig zugelassen und mögliche Förderungen nicht hinreichend ausgeschöpft.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin