Titeldaten
- Beckmann-Oehmen, Katrin
- NJOZ - Neue Juristische Online Zeitschrift
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Heft 47/2013
S.1921
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Autorin diskutiert eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 07.08.2013 – VII-Verg 14/13), welche sich im Spannungsfeld zwischen Vergaberecht und Bauplanungsrecht bewegt. Das OLG urteilte, der vergaberechtliche Wettbewerb könne durch jedwedes Verhalten – so auch durch hoheitliches Handeln beim Aufstellen eines Bebauungsplanes – beeinträchtigt werden. Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt nimmt die Autorin hierzu inhaltlich Stellung. Dabei widerspricht sie dem Senat insoweit, als dass nicht „jedwedes Verhalten“ den vergaberechtlichen Wettbewerb beeinträchtigen könne, sondern vielmehr aufgrund einer hinreichenden Tatsachenlage feststehen müsse, dass für eine begonnene Bauleitplanung jedweder ernsthafte Planungswille und somit jede Rechtfertigung fehle.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin