Der öffentliche Bauauftrag

Vergabe und Ausführung von Bauleistungen nach VOB, Teile A, B und C
Titeldaten
  • Althaus, Stefan , Heindl, Christian [Hrsg.]
  • 2. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2013
    S.LIV, 1155
  • ISBN 978-3-406-65659
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Aus der Monatsinfo 2/2014: Fast genau drei Jahre nach der Erstauflage Herbst 2010 (s. Monatsinfo 02/11, S.64) machte die notwendige Aktualisierung dieses speziellen Handbuchs zum öffentlichen Bauauftrag die Neuauflage Sommer 2013 erforderlich, die im Hinblick auf die zwischenzeitliche Rechtsetzung und Rechtsprechung sowie neues Schrifttum die vollständige Überarbeitung des vorliegenden Bands erforderte. Neben der Vergabeverordnung VgV 2012 und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB 2012 waren – exemplarisch – auch die Neuerungen und Änderungen der Richtlinien und Formblätter des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes VHB in die Neuauflage einzubeziehen, das für die Lösung baurechtlicher und -betrieblicher Fragen im Schnittstellenbereich von Recht und Technik von besonderer Bedeutung ist. Dennoch liegen die Schwerpunkte der Neuauflage im Bereich der VOB/A mit den neugestalteten Abschnitten 2 für (zivile) EG-Aufträge und 3 für Aufträge im Bereich Sicherheit und Verteidigung, die wie alle weiteren Rechtsänderungen bis August 2012 auch im VHB berücksichtigt sind. Im Aufbau folgt das Handbuch wie die Erstauflage dem regelmäßigen Ablauf eines Bauvorhabens nach Maßgabe der VOB und des VHB. Der Band umfasst jetzt rund 1.200 Druckseiten mit einer allgemeinen Einleitung insbesondere zur Begriffsbestimmung des öffentlichen Bauauftrags und den Besonderheiten des VOB-Vertrags und – wie bisher – acht Hauptteilen. Der Bogen spannt sich hier von der Bestimmung der Vertragsunterlagen und -bedingungen für die Bauleistung, ihre Vergütung, Mängelansprüche und Haftung, Vertragskündigung, Sicherheitsleistung bis zu den Alternativen der Beilegung von Streitigkeiten. Neben den hilfreichen Registern enthält der Band auch zahlreiche Fußnoten mit Hinweisen und Zitaten zur neueren Rechtsprechung und Literatur bis November 2012, teilweise auch noch über diesen Zeitpunkt hinaus.