Wasserkonzessionen, In-House-Geschäfte und interkommunale Kooperationen nach den neuen EU-Vergaberichtlinien

Titeldaten
  • Sudbrock, Christian
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 2/2014
    S.41-47
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 17 KVR

Abstract
Der Beitrag ist wichtigen Ausnahmetatbeständen der neuen EU-Konzessionsvergaberichtlinie gewidmet. Zunächst erläutert der Autor die Ausnahme des (Trink-) Wasserkonzessionsbereichs vom Vergaberecht und stellt die dennoch zu berücksichtigenden Grundsätzen des EU-Primärrechts dar. Dies betrifft insbesondere die aus Transparenzgründen durchzuführende Veröffentlichung über die Absicht der Konzessionsvergabe. Dann stellt er die Ausnahmetatbestände In-House-Vergabe und interkommunale Kooperation nach Art. 17 KVR in den Kontext der Wasserkonzessionsvergabe. Die Anwendbarkeit der Norm ergibt sich nach Ansicht des Autors auch trotz Ausnahme der Wasserkonzessionen von der EU-Richtlinien aus einem Erst-Recht-Schluss. Die jeweils relevanten Aspekte werden absatzweise beleuchtet, so z.B. das nunmehr geregelte Wesentlichkeitskriterium, das Kontrollkriterium, die Möglichkeiten indirekter privater Kapitalbeteiligung, die In-House-Vergabe an Schwesterunternehmen, die interkommunale und die vertragliche Zusammenarbeit von Öffentlichen Auftraggebern.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn