Die Beteiligung insolventer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen

Titeldaten
  • Heuvels, Klaus
  • ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 9/2014
    S.397-406
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 Abs. 6 Buchst. a VOL/A-EG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a VOB/A, § 4 Abs. 9 Buchst. a VOF, § 97 Abs. 4 GWB, § 1 InsO

Abstract
Der Autor befasst sich mit der Beteiligung insolventer Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen. Aufgrund der Stigmatisierung durch den vergaberechtlich statuierten fakultativen Ausschluss werde insolventen Unternehmen häufig vorschnell die geforderte Eignung abgesprochen. Dies stehe insbesondere im Widerspruch zu dem insolvenzrechtlichen Paradigmenwechsel, wonach die Einleitung des Insolvenzverfahrens nicht mehr auf die Auflösung, sondern primär die Sanierung eines Unternehmens ausgerichtet sei. Ein Ausschluss von Vergabeverfahren allein unter Hinweis auf die Insolvenz sei unzulässig; der Auftraggeber habe im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens vielmehr eine ergebnisoffene Prüfung unter Berücksichtigung der Anforderungen des jeweiligen Auftrags und der insolvenzrechtlichen Parameter durchzuführen. In diesem Zusammenhang stellt der Autor ausführlich die zu berücksichtigenden Instrumente, Phasen, Entscheidungen und Dokumente eines Insolvenzverfahrens dar und erläutert die Implikationen für die vergaberechtliche Eignungsprüfung. Schließlich empfiehlt der Autor den betroffenen Unternehmen, mit ihrer Insolvenz offensiv umzugehen und sämtliche Umstände unaufgefordert offenzulegen, um den Auftraggebern die Einschätzung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu ermöglichen und so vorschnellen Ausschlüssen entgegenzuwirken. Sollte es dennoch zu einem Ausschluss kommen, hält der Autor die Inanspruchnahme des vergaberechtlichen Rechtsschutzes insbesondere im Hinblick auf die häufig unzureichenden Ermessenserwägungen für erfolgversprechend.
Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln