Möglichkeiten interkommunaler Kooperation nach der Piepenbrock-Entscheidung

Titeldaten
  • Gruneberg, Ralf ; Wilden-Beck, Anke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2014
    S.99-109
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 1 Abs. 6 RL 2014/24/EU

EuGH, VergabeR 2013, 686

Abstract
Der Beitrag erläutert die Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen nach dem bisherigen Meinungsstand und den neuen Richtlinien. Der Koalitionsvertrag sehe die Stärkung derartiger Kooperationen vor. Der EuGH verlange für die Vergabefreiheit entweder eine In-House-Konstellation oder die gemeinsame Wahrnehmung einer Gemeinwohlaufgabe im Sinne der „Stadtreinigung-Hamburg"-Entscheidung. Für die Verfasser folgt aus Art. 1 Abs. 6 Richtlinie 2014/24/EU, dass delegierende Vereinbarungen (etwa i.S.d. § 23 GkG NRW) jedenfalls dann nicht ausgenommen sind, wenn sie eine Kostenerstattung enthalten.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München