Gestaltung der Ausschreibung von Bauaufträgen. Nach dem Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren

Titeldaten
  • Gölles, Hans
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 2/2014
    S.49-53
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Aufsatz

Abstract
Für die „Preiserstellung“ von Angeboten sieht das BVergG 2006 zwei Verfahrensarten vor: einerseits das „Preisangebotsverfahren“ gemäß § 2 Z 27 BVergG und andererseits das „Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren“ (im Folgenden kurz: PA-PN-V) gemäß § 2 Z 28 BVergG. Welche Vergabe-Voraussetzungen sind für das PA-PN-V maßgeblich? Wie ist vom Auftraggeber bei Bauaufträgen nach dem PA-PN-V in den Ausschreibungsunterlagen der Leistungsumfang (das Bau-Soll) zu konkretisieren? Ist das PA-PN-V für Bau-Rahmenverträge (z.B. für Jahresbauverträge mit mehrjähriger Laufzeit) geeignet bzw. zulässig?
Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien