Neues zur Wertung von Nebenangeboten

Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 4/2014
    S.38-40
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren fassen in ihrem Beitrag die wesentlichen Gründe der Entscheidung des BGH Beschlusses vom 07.01.2014 (X ZB 15/13) zusammen, wonach Nebenangebote bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden dürfen, wenn als alleiniges Zuschlagskriterium der günstigste Preis berücksichtig wird. Die Autoren heben dabei hervor, dass der BGH der bisher praktizierten Gleichwertigkeitsprüfung bei der Prüfung von Nebenangeboten eine Absage erteilt hat. Stattdessen sind Mindestanforderungen an Nebenangebote so konkret zu definieren, dass die Vergleichbarkeit mit dem Qualitätsstandard und den sonstigen Ausführungsmerkmalen des Vorschlags des Auftraggebers gewährleistet wird. Die Unterschreitung des durch den Auftraggeber vorausgesetzten Qualitätsniveaus muss gemäß den Ausführungen des BGH berücksichtigt werden. Die Autoren weisen darauf hin, dass dann auch bessere Qualität entsprechend zu bewerten sein wird. Wie leicht (oder schwer) die aus vergaberechtlicher Sicht zu begrüßenden Vorgaben des BGH von Auftraggebern in Zukunft umgesetzt werden, werde die Praxis zeigen.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin