Materielle Vorgaben für ein Vergabeverwaltungsrecht

Titeldaten
  • Braun, Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.324 - 338
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Aufsatz

Abstract
Der Autor untersucht, welche Anforderungen ein Vergabeverwaltungsrecht einhalten müsste. Als Vergabeverwaltungsrecht bezeichnet er die öffentlich-rechtlichen Auswahlverfahren, die nicht dem Kartellvergaberecht unterworfen sind, wie z.B. die kontingentierten Genehmigungen für Marktzulassungen, Rettungsdienstgenehmigungen oder Vergabe von Strom- und Gasversorgungsnetzen. Den sehr unterschiedlichen materiellen Ausgangslagen könnten jedoch sowohl formelle als auch materielle Grundstrukturen entnommen werden. In dem Aufsatz werden dann neun Auswahlgrundsätze dargestellt, wie z.B. Wettbewerbsgrundsatz versus „Bestenauslese", Selbstbindung der Verwaltung oder Bekanntmachung der Auswahlkriterien. Schließlich wird auf Dokumentationserfordernisse und Akteneinsicht sowie auf Rechtschutzmöglichkeiten und deren Probleme eingegangen.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg