Vergaberechtliche Auftraggebereigenschaft der Kammern trotz „Nein“ des EuGH?

Titeldaten
  • Heyne, Karolin
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 10/2014
    S.621-626
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 2 GWB

EuGH, Urt. v. 12.09.2013, C-526/11

Abstract
Die Autorin untersucht in ihrem Beitrag, welche Bedeutung die Entscheidung des EuGH vom 12.09.2013, C-526/11, für die deutschen Kammern hat. In der Entscheidung lehnte der EuGH die öffentliche Auftraggebereigenschaft für die Ärztekammer NRW mangels Staatsnähe ab. Nach einer kurzen Einführung in die Problematik, in der die Verfasserin darstellt, dass die deutsche Rechtsprechung und Literatur den Auftraggeberbegriff anhand des § 98 Nr. 2 GWB nahezu einhellig bejaht hatte, geht sie insbesondere auf den Inhalt der Entscheidung ein, erläutert die Verbindlichkeit, die Frage der Begründung der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber durch Staatsaufsicht, die Möglichkeit der Bindung an Vergaberecht durch Satzungsrecht und die Übertragbarkeit auf andere Kammertypen. Sie betont hierbei, dass die Entscheidung nicht für alle Kammerarten verallgemeinert werden könne. Vielmehr sei eine individuelle Prüfung der Finanzierung, Aufsicht und Organzusammensetzung erforderlich.
Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln