Von den Unteiefen der Interimsvergabe

Übergangslösungen befreien nicht von den Regeln des Vergaberechts
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2014
    S.15-18
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasser stellen zunächst Neuerungen im Sektorenvergaberecht beim Anwendungsbereich, Inhouse-Vergaben, den Zusammenarbeitsvorschriften und Rahmenvereinbarungen vor. Sie gehen dann auf künftige Änderungen ein, die sich parallel in der neuen Auftragsvergaberichtlinie (AVR) finden (Elektronische Kommunikation, Auftragsänderungen etc.). Der abschließende Teil behandelt sektorenspezifische Modifikationen gegenüber der AVR (z.B. bei Ausschlussgründen oder Interessenskonflikten).
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin