Kartellvergaberecht als disziplinierender Faktor bei der Vergabe von Gas- und Stromkonzessionen

Titeldaten
  • Graef, Andreas ; Julian, Faasch
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2014
    S.548-550
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG, § 1 EnWG, § 54 GWB

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.04.2014 - VI-2 Kart 2/13, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.04.2014 - VI-2 Kart 3/13, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.04.2014 - VI-2 Kart 4/13

Abstract
Die Autoren befassen sich mit der Vergabe von Gas- und Stromkonzessionen. Die auf wesentliche Inhalte beschränkte Regelung des § 46 EnWG ist mittlerweile durch die Rechtsprechung präzisiert worden. Dies legen die Autoren anhand der Beschlüsse des 2. Kartellsenats bei dem OLG Düsseldorf vom 17.04.2014 dar. Den Beschlüssen liegen Konzessionsvergaben zugrunde, mit denen drei im Hochsauerlandkreis ansässige Kommunen Wegerechte an kommunalen Grundstücken zur Verlegung und zum Betrieb von Energieversorgungsnetzen jeweils an kommunale Unternehmen vergeben hatten. Die Durchführung der Verträge wurde durch die Landeskartellbehörde untersagt und den Kommunen aufgegeben, das Konzessionsvergabeverfahren zu wiederholen. Die hiergegen gerichteten Beschwerden hatten keinen Erfolg. Der Kartellsenat bestätigte zahlreiche Verstöße gegen das Missbrauchsverbot, insbesondere aufgrund von fehlender Transparenz der Wertungskriterien und wegen unzureichender Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG. Die Verfasser empfehlen, Konzessionsvergabeverfahren streng an dem für die Durchführung von Vergabeverfahren maßgeblichem Regelungsregime auszurichten.
Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln