Rabattierung nach Indikation?

Zur nach Anwendungsgebieten differenzierten Peisgestaltung bei Arzneimitteln in Rabattverträgen unfd Verträgen zur Integrierten Versorgung
Titeldaten
  • Gaßner, Maximilian; Strömer, Jens M.
  • PharmR - Pharma Recht
  • 2014
    S.330-342
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren untersuchen die Frage der Zulässigkeit von indikationsbezogenen Rabattvereinbarungen. Zunächst machen sie auf das bestehende Problem aufmerksam, dass der Hersteller durch die Verpflichtung zur Festlegung eines einheitlichen Preises für alle Anwendungsgebiete eines Arzneimittels versucht sein könnte, ein Arzneimittel für ein Anwendungsgebiet mit geringer Gewinnerwartung nicht (mehr) am Markt zur Verfügung zu stellen, sondern das Medikament nur für ein Anwendungsgebiet mit höherer Gewinnerwartung anzubieten. Eine Möglichkeit, diesem Umstand entgegenzuwirken, könnte die Vereinbarung von indikationsbezogenen Rabattierungen sein. Sie erläutern in diesem Zusammenhang die arzneimittelpreisrechtlichen Vorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel und deren sozialversicherungsrechtliche Modifizierungen bei der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Schließlich legen sie dar, dass indikationsbezogene Rabattierungen zwar möglicherweise schwierig umzusetzen, jedoch rechtlich – sowohl in Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V als auch in Verträgen zur integrierten Versorgung - zulässig sind.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin