Die Kosten der Rüge - Zum Ersatz der im Vergabeverfahren entstandenen

Titeldaten
  • Kins, Christoph ; Zimmermann, Johannes
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2014
    S.641-648
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 GWB, Nr. 2300 RVG

Abstract
Der Beitrag erläutert die Erstattungsfähigkeit von Rügekosten, die Bietern und Bewerbern bei Vergabefehlern des Auftraggebers entstehen. Anspruchsgrundlage sei für den Bundesgerichtshof zutreffend §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Die Verfasser zeigen Haftungslücken bei wirksamen de-facto-Vergaben auf und erläutern den Inhalt des Schadensersatzanspruchs, der über die gesetzlichen Anwaltsgebühren hinausgehen könne. Eine Überschreitung der 1,3-Regelgebühr nach Nr. 2300 RVG bedürfe der fallbezogenen Begründung.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München