"Größer als" heißt nicht "mindestens"

Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung - der aktuelle Fall
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2014
    S.25-27
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser greift in seinem Beitrag das Problem auf, dass eine unscharfe Verwendung von Vergleichszeichen der mathematischen Notation in den Vergabeunterlagen unbeabsichtigte zwingende Ausschlüsse von Angeboten zur Folge haben kann. Ausgehend von einem Praxisfall (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2014 – Verg W 2/14) zeigt er auf, dass die Verwendung des Vergleichszeichen „größer als X“ in der Leistungsbeschreibung dazu führt, dass Angebote, deren Werte in dem fraglichen Bereich gleich X sind, von den Vergabeunterlagen abweichen. Er weist darauf hin, dass wenn die Vergabestelle in der Leistungsbeschreibung eigentlich Werte verlangt, die gleich groß oder größere sein sollen, dies auch mit dem entsprechende Vergleichssymbol „≥“ dargestellt werden muss. Die gleiche Problematik sei auch häufig in den Wertungstabellen anzutreffen. Hier entstünden durch die unpräzise Verwendung der Vergleichssymbole Lücken in denen keine klare Punktevergabe erfolgen kann.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin