Die wettbewerbliche Vergabe von Entsorgungsleistungen als Verbotsgrund für gewerbliche Sammlungen

Zur Auslegung des § 17 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 KrWG
Titeldaten
  • Dieckmann, Martin
  • AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft
  • Heft 5/2014
    S.210-220
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die Regelung des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG. Nach dieser Regelung steht einer gewerblichen Abfallsammlung ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegen, wenn durch eine gewerbliche Abfallsammlung eine Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erschwert oder unterlaufen wird. Zunächst betrachtet er die systematische Stellung der Regelung im Regelungsgefüge des § 17 KrWG. Anschließend untersucht er den Regelungsgehalt. Hierzu ermittelte er zunächst das Schutzgut der Regelung. Anschließend geht er auf die einzelnen Voraussetzungen ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Anwendungsvoraussetzung des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG der Nachweis darüber ist, dass eine gewerbliche Sammlung die Ausschreibbarkeit in relevanter Weise gefährdet oder im Nachhinein entwertet. Ein pauschaler Hinweis auf etwaige Mengenunsicherheiten reiche nicht aus. Auch könne der pauschale Verweis auf die erfolgte Vergabe der Entsorgungsleistung an einen Dritten ein regelhaftes Verbot nicht begründen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin