Die Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts im Leisutngserbringerrecht der §§ 75ff. SGB XII bei stationären und Teilstationären Leistungen

Titeldaten
  • Waldhorst-Kahnau, Nicola
  • Der Gemeindehaushalt
  • Heft Sonderheft/2014
    S.11-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Ausgehend von der Titel-These beschreibt die Autorin zunächst die vertraglichen Besonderheiten im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen Hilfeempfänger, Leistungserbringer und Sozialhilfeträger. Daraufhin untersucht sie, inwieweit die nach § 75 Abs. 3 SGB XII zwischen Sozialhilfeträger und Leistungserbringer zu vereinbarenden Leistungen dem Vergaberecht unterliegen. Dabei kommt sie zum Ergebnis, dass mangels Entgeltzuweisung kein öffentlicher Auftrag nach § 99 GWB und damit auch keine Vergabepflichtigkeit besteht. Lediglich die Rahmenbedingungen für die Verträge zwischen dem Leistungserbringer und dem Hilfeempfänger würden festgelegt. Somit erfolge eine wettbewerbsrelevante Auswahlentscheidung nicht durch den Sozialhilfeträger, sondern erst durch den Hilfeempfänger. Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen die Auswahlentscheidung bereits vorgegeben ist, läge damit keine Vergabepflichtigkeit vor.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn