Die Dispositionsfreiheit der Auftraggeber

Titeldaten
  • Segeth, Markus
  • Der Gemeindehaushalt
  • Heft Sonderheft/2014
    S.18-21
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Aufsatz

Abstract
Anhand der Rechtsprechung des OLG Jena und des OLG Düsseldorf beleuchtet der Autor die Freiheit des öffentlichen Auftraggebers, den Inhalt, Zuschnitt und die Vertragsbedingungen des öffentlichen Auftrags selbst festzulegen. Dem OLG Jena, Beschluss v. 26.06.2006 - 9 Verg 2/06 - zufolge sei die Ausschreibung eines unter mehreren in Betracht kommenden technischen Verfahrens nur zulässig, wenn die nach der Art der geforderten Leistung gerechtfertigt sei. Der öffentliche Auftraggeber sei demnach verpflichtet zu prüfen und zu dokumentieren, aus welchen Gründen nicht zugelassene Systeme ungeeignet erscheinen. Demgegenüber sehe das OLG Düsseldorf z.B. im Beschluss v. 01.08.2012 - VII-Verg 10/12 - den öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich rechtlich ungebunden. Die Entscheidung sei anhand objektiver und auftragsbezogener Kriterien sowie willkürfrei zu treffen. Der Autor diskutiert und vergleicht beide Rechtsprechungslinien. Ausgehend von der Dispositionsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers kommt er zu dem Ergebnis, dass beide Rechtsprechungslinien eine sachgerechte Lösung vertreten.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn