Mindestlohn: Ein Projekt ohne Zukunft?

Titeldaten
  • Kirch, Thomas ; Mieruszewski, Jörg
  • Vergabe News
  • Heft 11/2014
    S.134-138
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, U. v. 18.09.2014, Rs. C-549/13

Abstract
Die Autoren diskutieren die Übertragbarkeit der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 18.09.2014 -C-549/13) zum TVgG NRW auf andere Tariftreuegesetze und das ab Januar 2015 geltende Mindestlohngesetz des Bundes. Als Konsequenz für die Auftragsvergabe sei zwischen Aufträgen zu unterscheiden, die vollständig im Inland ausgeführt werden und solchen, die auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgeführt werden können. Im ersten Fall sei die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes zwar eine sog. Inländerdiskriminierung, im anderen Fall wäre eine Verpflichtung der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes jedoch europarechtswidrig. Darüber hinaus weisen die Autoren auf die Besonderheit hin, dass Grundlage dieser EuGH-Entscheidung eine Vorlage einer Vergabekammer war. Dies wurde vom EuGH für zulässig erachtet. Nach Einschätzung der Verfasser ist mit weiteren Entscheidungen des EuGH zum Mindestlohn zu rechnen und eine Anpassung des Mindestlohngesetzes sei erforderlich.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg