Strafrechtliche Risiken erkennen und ihnen vorbeugen

Titeldaten
  • Kretschmer, Joachim ; Stollhoff, Frank
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2014
    S.760-765
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 298 StGB, § 263 StGB, § 81 GWB, § 30 OWiG

Abstract
Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein bedeutendes Element der Volkswirtschaften in der EU. Etwa ein Fünftel des BIP der EU wird jedes Jahr für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aufgewendet. Es verwundert daher nicht, dass der Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe als korruptionsgefährdet gilt, was der Grund dafür ist, dass sich die Verfasser im vorliegenden Beitrag mit den strafrechtlichen Risiken im Vergaberecht beschäftigen. Dabei gehen diese zunächst auf den Straftatbestand der wettbewerbswidrigen Absprachen (§ 298 StGB) näher ein und erläutern dessen Anwendungsbereich, Tatbestandsvoraussetzungen sowie Besonderheiten. Anschließend werden mit dem Submissionsbetrug (§ 263 StGB) sowie Bußgeldvorschriften (§ 81 GWB, § 30 OWiG) und anderen Sanktionen (Vergabeausschluss, Vergabesperre, Eintrag ins Korruptionsregister) weitere Konsequenzen vergaberechtswidrigen Verhaltens aufgezeigt und erläutert. Schließlich wird auch auf eine mögliche Risikovermeidung mittels eines effektiven Compliance-Managements hingewiesen.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin