Das Register zum Schutz des Fairen Wettbewerbs

Neue Wege bei Korruptionsregistern
Titeldaten
  • Passarge, Malte
  • 2014
    S.1493-1497
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Nach Einführung des länderübergreifenden Korruptionsregisters in Schleswig-Holstein und Hamburg auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Registers zum Schutz des fairen Wettbewerbs stellt der Verfasser die wesentlichen Regelungen des Gesetzes dar. Mit dem Register soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an unzuverlässige Unternehmen verhindert und bei schweren Verfehlungen Vergabesperren ausgesprochen werden. Der Verfasser erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausgestaltung des Gesetzes. Neben Zweifeln an der Gesetzgebungskompetenz der Länder ist insbesondere der weite Katalog der einzutragenden Straftaten mit einem Auffangtatbestand für „vergleichbar schwere Verfehlungen“ problematisch. Mit dem Gebot der Unschuldsvermutung unvereinbar dürfte zudem die Tatsache sein, dass auch nach § 153a StPO eingestellte Verfahren eintragungsfähig sind, soweit die im strafrechtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel die Annahme der Tatbegehung rechtfertigen. Ferner dürfte sich für öffentliche Auftraggeber die Frage nach der Praktikabilität des Gesetzes stellen.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin