Vergaberechtliche Zulässigkeit personenbezogener Zuschlagskriterien

Titeldaten
  • Petersen, Zsófia
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2015
    S.8-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 67 Abs. 2 lit. b der RL 2014/24/EU und Art. 82 Abs. 2 lit. b der RL 2014/25/EU

Abstract
Der Beitrag zeichnet die wechselvolle Entwicklung der Rechtsprechung zu der Frage nach, ob und inwieweit es vergaberechtlich zulässig ist, bei der Aufstellung von Zuschlagskriterien personenbezogene Kriterien wie beispielsweise die Erfahrungen und Qualifikationen der in die Auftragsabwicklung einbezogenen Mitarbeiter des Auftragsnehmers zu berücksichtigen. Da die Qualität von komplexen Dienstleistungen mitunter entscheidend von diesen Faktoren abhängt, haben einzelne Nachprüfungsinstanzen immer wieder den Versuch unternommen, vom strengen Dogma der Trennung von bieterbezogenen Eignungskriterien und auftragsbezogenen Zuschlagskriterien abzuweichen und personenbezogene Aspekte als Zuschlagskriterien anzuerkennen, sofern diese einen unmittelbaren Bezug zur Auftragsdurchführung ausweisen. Da der EuGH und der BGH einer solchen Lockerung indessen ebenso regelmäßig mit der Bestätigung des Trennungsprinzips entgegengetreten sind, beklagt die Autorin zu Recht eine unbefriedigende Rechtsunsicherheit. Die neuen Vergaberichtlinien bewirkten zwar durch Art. 67 Abs. 2 b) der Richtlinie 2014/24/EU und Art. 82 Abs. 2 b) der Richtlinie 2014/25/EU eine Besserung der Rechtslage, führten aber als Ausnahmeregelungen zu neuen Abgrenzungsproblemen, sodass die Diskussion um die Zulässigkeit personenbezogener Zuschlagskriterien nach zutreffender Auffassung der Autorin auch zukünftig weitergehen wird.
Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main