Rügefristen bei nachträglich verlängerter Angebotsfrist

Titeldaten
  • Kühn, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2015
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Rügefrist gilt, wenn die Angebotsfrist nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung verlängert wird. Der Autor vertritt die Auffassung, dass nur eine Anwendung der § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, die die Rüge erkennbarer Rechtsverstöße unabhängig von der bekannt gemachten Angebotsfrist bis zum Ablauf der tatsächlichen Angebotsfrist erlaubt, mit dem Willen des Gesetzgebers bzw. dem Sinn und Zweck der Rechtsmittelrichtlinie zu vereinbaren sei. Die Rechtsprechung geht nach dem Verständnis des Autors derzeit davon aus, dass die Präklusionsfrist durch die in der EU-Bekanntmachung veröffentlichten Angebotsfrist bestimmt werde. Dies führe zur Rechtsunsicherheit und zu einer Beschneidung der Bieterrechte. Der Gesetzgeber sei aufgerufen, für eine Klarstellung zu sorgen.
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin