Mindestanforderungen bei Unternehmensreferenzen und beim Schlüsselpersonal

Titeldaten
  • Gruber, Thomas
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 2/2015
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Aufsatz

Abstract
§ 2 Z 20 lit c BVergG 2006: Jedes Eignungskriterium kann es einzelnen Unternehmern erschweren, ein Angebot zu legen. Die damit bewirkte Wettbewerbsbeschränkung ist am allgemeinen Sachlichkeitsgebot zu messen; sie muss einer anerkannten Zielsetzung dienen und zu dieser in einer vernünftigen Relation stehen. Die Mindestanforderungen müssen daher dem Auftragsgegenstand angemessen sein. § 75 BVergG 2006: Neben der Festlegung von Unternehmensreferenzen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit besteht auch die Möglichkeit, einen Nachweis über die technische Eignung des eingesetzten Personals zu verlangen. Das Kriterium der für die Erbringung der entsprechenden Leistungen erforderlichen beruflichen Befähigung, Fachkunde und Erfahrung ist im Hinblick auf die Prüfung der fachlichen Eignung der Unternehmer ein zulässiges Kriterium für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit. Zum Nachweis der technischen Eignung des Personals wie auch der spezifischen Erfahrung von Unternehmen und Personal eignen sich (neben Ausbildungsnachweisen u.ä.) insbesondere Referenzen
Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien