Immenga/Mestmäcker: Wettbewerbsrecht

Teil: Bd. 2. GWB : Kommentar zum deutschen Kartellrecht
Titeldaten
  • Immenga, Ulrich, Mestmäcker, Ernst-Joachim , Körber, Torsten [Hrsg.]
  • C.H. Beck
    München, 2014
    S.XXXVII, 818
  • ISBN 9783406668128
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Abstract
Aus der Monatsinfo 2/2015: Eine beträchtliche Ausweitung auf das gesamte europäische und deutsche Kartellrecht hat dieser bewährte Standardkommentar erfahren. Band 1 enthält jetzt das EU-Kartellrecht mit den Sonderbereichen Immaterialgüterrecht und Landwirtschaft. Band 2 enthält in zwei Teilbänden die Kommentierung des deutschen Kartellrechts im engeren Sinne im Teil 1, während Teil 2 das deutsche Kartellvergaberechts behandelt. Band 3 wird künftig das EU-Beihilfenrecht mit den Sonderbereichen Energie, Telekommunikation und Verkehr kommentieren. Die 5. Auflage 2014 des Bands 2, Teil 2 mit der Darstellung und Kommentierung des deutschen Kartellvergaberechts, §§ 97 bis 129b GWB hat nunmehr die schon lange zurückliegende 4. Auflage 2007 abgelöst (s. Monatsinfo 03/09, S. 62). Unabhängig von der Verabschiedung der 8. GWB-Novelle 2013 war es dringend geboten, die aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung, Fachliteratur und Praxis in die Darstellung und Kommentierung des Kartellvergaberechts einzubinden. In der wissenschaftlichen Verantwortung der beiden Autoren, Professor Dr. Meinrad Dreher und Dr. Kurt Stockmann, hat sich der ehemalige „Auszug“ aus dem GWB in der 5. Auflage zu einem eigenständigen überzeugenden Kommentar zum Vergaberecht im Umfang von rund 850 Druckseiten entwickelt. Hervorzuheben sind einmal mehr die der Kommentierung vorangestellte Einführung in das Vergaberecht und die Erfassung der einschlägigen Rechtsprechung und Fachliteratur im Text, Übersichten und Fußnoten. Vorbildlich auch die klare Strukturierung des Kommentars mit einem ausführlichen Inhaltsverzeichnis vor den einzelnen Vorschriften, das durch ein Sachregister am Ende des Bandes ergänzt ist, und die Lesbarkeit des Textes. Die 5. Auflage des Teils 2 bekräftigt die Reputation dieses anerkannten Standardkommentars.