§ 298 StGB und der fehlerhafte Vergabewettbewerb

Titeldaten
  • Conrad, Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2015
    S.132-136
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 298 StGB, § 16 Abs. 1 VOB/A, § 16 EG Abs. 1 VOB/A

BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 3 StR 167/13

Abstract
Der Autor nimmt die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 298 StGB zum Anlass, um der Frage nachzugehen, inwiefern der Tatbestand der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen auch bei einem fehlerhaften Vergabewettbewerb erfüllt sein kann. Ein fehlerhafter Wettbewerb könne bieterseitig durch die Abgabe fehlerhafter Angebote als auch durch auftraggeberseitige Verstöße gegen vergaberechtliche Vorgaben veranlasst sein. Der Autor stellt die hierzu vertretenen Literaturmeinungen dar und kommt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Schluss, dass Angebote unabhängig von ihrer Zuschlagsfähigkeit vom Tatbestand erfasst werden. Lediglich wenn die Voraussetzungen einer Willenserklärung nicht vorlägen, könne von einem Nichtangebot ausgegangen werden wie beispielsweise bloße Interessenbekundungen, Abfordern der Vergabeunterlagen oder die Bitte um zusätzliche Auskünfte. Umgekehrt führe die bloße Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens nicht dazu, dass der Tatbestand entfiele. Ebenso wenig begründeten in einem Nachprüfungsverfahren festgestellte Vergabefehler einen Strafaufhebungsgrund. Erst wenn die Fehler derart gravierend seien, dass eine Ausschreibung nicht gegeben sei, komme eine Strafbarkeit nach § 298 StGB nicht in Betracht.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln