Das Aus für den vergabespezifischen Mindestlohn?

Titeldaten
  • Mager, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2015
    S.79-83
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Aufsatz

Abstract
Der Artikel beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Urteils des EuGH vom 18.09.2014, Rs. C-549/13, zum Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtshof hatte die Regelung des TVgG-NRW, dass an die ausführenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese beim Bieter, Nachunternehmer oder Entleiher beschäftigt sind, ein Mindestentgelt von 8,62 Europro Stunde zu zahlen ist, vor allem unter Verweis auf das Rüffert-Urteil beanstandet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die BundeslLänder ihre Vergabegesetze in Bezug auf sämtliche in Betracht kommenden Fallgestaltungen überarbeiten müssen. Die Überarbeitung der Gesetze allein in Bezug auf die vom EuGH beanstandete Konstellation reiche nicht aus.“
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin