Anforderungen des europäischen Primärrechts an die Vergabe öffentlicher Aufträge

Titeldaten
  • Kruse, Oliver
  • VR - Verwaltungsrundschau
  • Heft 2/2015
    S.51-56
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 179 Abs. 2 AEUV, Art. 199 Nr. 4 AEUV

Abstract
Das Vergaberecht wird maßgeblich durch europarechtliche Regelungen beeinflusst. Dabei erwähnt das europäische Primärrecht den Bereich des öffentlichen Auftragswesens lediglich an zwei Stellen (Art. 179 und Art. 199 AEUV), während das sekundäre Unionsrecht eine detaillierte Ausgestaltung des Vergaberechts enthält. Nach dem Verfasser habe der EuGH dennoch basierend auf dem Primärrecht spezifische Mindestanforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge entwickelt, deren Verständnis für einen rechtssicheren Beschaffungsvorgang von immenser Bedeutung sei. Aus diesem Grund stellt der Verfasser zunächst die dogmatische Ableitung sowie den Anwendungsbereich des Vergabeprimärrechts dar, gefolgt von einer Zusammenfassung der Entwicklung der primärrechtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung. Anschließend werden die konkreten inhaltlichen Anforderungen des Vergabeprimärrechts – u.a. anhand obergerichtlicher Entscheidungen – erläutert. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass die Mindestanforderungen, die der EuGH für die Vergabe öffentlicher Aufträge außerhalb des Richtlinienregimes aus dem Primärrecht generiert, nicht in jeder Hinsicht geeignet seien, ein rechtssicheres Handeln der Vergabestelle zu ermöglichen. Er rät daher dazu, hinsichtlich ungeklärter Einzelfragen zum Vergabeprimärrecht auf das Sekundärrecht und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückzugreifen.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin