Der Einfluss des Arbeitnehmerüberlassungs- und Mindestlohngesetzes auf die Vergabe öffentlicher Aufträge

Titeldaten
  • Erdmann, Stefan
  • Vergabe News
  • Heft 4/2015
    S.42-44
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Aufsatz

Abstract
In seinem Aufsatz warnt der Autor öffentliche Auftraggeber vor den Folgen des Arbeitnehmerüberlassungs-, des Mindestlohn- und auch des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Öffentliche Auftraggeber sollten stets darauf achten, dass keine Arbeitnehmerüberlassung begründet werde und dass der Entleiher von Arbeitskräften andernfalls über die hierfür erforderliche Genehmigung verfüge. Durch die Einführung des Mindestlohngesetzes könne auch ein öffentlicher Auftraggeber als Unternehmer einzustufen sein und somit für das gesetzliche Mindestentgelt der Arbeitnehmer der von ihm beauftragten Werkunternehmer oder Dienstleister wie ein Bürge haften. Er empfiehlt öffentlichen Auftraggebern daher, von Auftragnehmern entsprechende Bescheinigungen über die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes sowie Nachweise über die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen während der gesamten Laufzeit des öffentlichen Auftrages zu fordern und einen entsprechenden Auskunftsanspruch bereits in den Vergabeunterlagen festzuhalten.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin