Neue Beschaffungsmodelle im SPNV auf dem Prüfstand des Vergaberechts

Titeldaten
  • Röbke, Marc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2015
    S.216-219
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Aufsatz

VK Münster, Beschluss vom 02.10.2014, Az. VK 13/14

Abstract
Der Autor bespricht detailliert die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster zur Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Nordrhein-Westfalen (RRX-Vorlaufbetrieb). Der zugrundeliegende Nachprüfungsantrag richtete sich gegen die vom Auftraggeber gerichtete Konstruktion, bei der u.a. die VOL/B ausgeschlossen und eine Aufhebung für den Fall fehlender Gremienzustimmung seitens des Auftraggebers vorbehalten worden waren. Die vorgesehene Risikoverteilung war als unzumutbares Wagnis gerügt worden. Der Autor stellt zunächst die Auffassung der VK Münster dar, die den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen hat. Er geht insbesondere auf die Feststellungen ein, das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse sei mit Einführung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, die Grenze zur Unzumutbarkeit des aufgebürdeten Wagnisses sei vorliegend nicht überschritten und die VOL/B könne zulässigerweise ausgeschlossen werden, da sie für Dreiecksverhältnisse wie im Fall des RRX-Modells nicht konzipiert sei. Hinsichtlich der gewählten Zuschlagskriterien wird die Auffassung der VK Münster besprochen, dass bei ausgangs noch nicht fest stehendem Vertragsinhalt die Kriterien vor Abgabe des letztverbindlichen Angebots präzisiert werden dürften. Der Autor kritisiert insbesondere die Feststellungen zur Ausschlussmöglichkeit der VOL/B, da hiermit eine Verschärfung der Regelungen zulasten des Bieters einhergehen könne. Auch die Auffassung der Vergabekammer zum Aufhebungsvorbehalt teilt der Autor nur in Teilen und verweist auf Schadenersatzansprüche des Bieters. Abschließend geht der Autor auf die möglichen Praxisauswirkungen der Entscheidung für den SPNV-Markt ein.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover