Titeldaten
- Keršytė, Karolina
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
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Heft 1/2015
S.50-53
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
In das Recht der Republik Littauen ist eine neue Bestimmung eingeführt worden, die es dem öffentlichen Auftraggeber bei Bauaufträgen gestattet, die Ausschreibung so zu gestalten, dass der Auftrag im Ganzen oder in Teilen durch den Bieter selbst (also nicht durch Unterauftragnehmer, sog. Selbstausführungsgebot) zu erfüllen ist. Die Regelung selbst und die Debatte darum, insbesondere zur Frage, ob dies mit dem Europarecht in Einklang zu bringen ist, werden im Artikel vorgestellt.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg