Folgenreiche Festlegung

Im Check: Wann ein Bieter das von ihm angebotene Produkt bestimmen muss
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • 2015
    S.31-32
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, zu welchem Zeitpunkt im Rahmen eines Vergabeverfahrens das zu liefernde Produkt bestimmt werden muss. Er zeigt auf, dass bei einer funktionalen Ausschreibung die Festlegung grundsätzlich im Angebot erfolgt. Sofern dies nicht eindeutig erfolge, könne eine Festlegung im Wege der Konkretisierung auch noch in der Angebotsaufklärung erfolgen. Die Angebotsaufklärung dürfe jedoch nicht zu einer Abänderung einer bereits erfolgten Festlegung führen, denn ein unzulässiger Produktwechsel nach Ablauf der Angebotsfrist führe geradewegs in die de facto Vergabe, da der Vertragsschluss dann auf ein Angebot erfolge, das niemals Gegenstand des durchgeführten Vergabeverfahrens war.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin