Mängel beim Ausfüllen von Bieterlücken – wann sind sie behebbar, wann unbehebbar?

Titeldaten
  • Gölles, Hans ; Makarius, Ingrid ; Lassner, Nina
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 6/2014
    S.316-323
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Aufsatz

Abstract
Die drei Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Behebbarkeit von Mängeln auseinander. Zunächst wird einerseits die Differenzierung zwischen echter und unechter Bieterlücke dargelegt und im Anschluss die aus der Rechtsprechung und Lehre entwickelte „Formel“ zur Behebbarkeit von Mängeln dargestellt. Nach der Rechtsprechung ist ein Mangel behebbar, der zu keiner materiellen Verbesserung der Wettbewerbsstellung führt. In einem tabellarischen Judikaturüberblick werden Beispiele für behebbare und unbehebbare Mängel angeführt.
RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien