Der neue Rechtsrahmen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.265-272
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Aufsatz

Abstract
Zu Anfang stellt der Autor die bisherige Rechtslage zur Vergabe von Konzessionen dar. Im Anschluss befasst er sich mit dem Anwendungsbereich der neuen Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU (KVR) sowie den in ihr enthaltenen Regelungen zum Vergabeverfahren, zur Vergabeentscheidung, zur Bietereignung und zum Rechtsschutz. Besonders relevante (Neu-)Regelungen zum Anwendungsbereich seien die Konkretisierung des Begriffs der Dienstleistungskonzession durch die Erwägungsgründe 11 bis 17 KVR, die Ausnahmen für „echte“ Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft sowie die besonderen Bestimmungen zu In-House und In-State-Geschäften. Die Vorgaben zum Vergabeverfahren seien am Besten mit einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb umzusetzen. Der Autor stellt in Frage, ob die Öffnung des seit jeher wettbewerbsrechtlich geprägten Vergaberechts für vergabefremde Zwecke das richtige Mittel zu deren Förderung ist und verweist dabei auf die Rechtsprechung des EuGH zu den Tariftreuegesetzen der Länder. Bemerkenswert sei außerdem, dass nunmehr auch für Dienstleistungskonzessionen ein den Rechtsmittel-Richtlinien entsprechendes Rechtsschutzverfahren vorgegeben ist. Schließlich resümiert der Autor, dass die KVR im Wesentlichen die Rechtsprechung des EuGH sekundärrechtlich festschreibe, allerdings zum Teil auch neue konstitutive Regelungen enthalte und durch die Offenheit der häufig in Bezug genommenen Grundsätze (Art. 3 KVR) weiteren Entwicklungen Raum biete.
Dr. Roland Stein , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin