Zur Zurechenbarkeit von Drittumsätzen als Tätigkeit „im Wesentlichen für den Auftraggeber“ im Kontext des öffentlichen Preis-, Gebühren- und Gemeindewirtschaftsrechts
Titeldaten
- Tomerius, Stephan
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 3/2015
S.373-388
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
VO PR 30/53
EuGH, Urteil vom 11.05.2006, C-340/04 (Cabotermo)
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der aktuellen Praxis der Inhouse-Vergabe. Da nach derzeitiger Rechtsprechung des EuGH die Inhouse-Fähigkeit eines Unternehmens voraussetzt, dass das beauftragte Unternehmen „im Wesentlichen für den Auftraggeber" tätig ist, behandelt der Autor im Kontext des öffentlichen Preis-, Gebühren- und Gemeindewirtschaftsrechts die Zurechenbarkeit von Drittumsätzen als Tätigkeit für den Auftraggeber. Seiner Darstellung des Rechtsprechungsstandes schließen sich Schlussfolgerungen in Bezug auf die qualitativen und quantitativen Merkmale des zulässigen Drittgeschäftsanteils an. Anhand von Einzelbeispielen werden die Ergebnisse der EuGH-Rechtsprechung konkretisiert und abschließend kritisch gewürdigt.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover