Umgang mit möglichen Interessenkonflikten

Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 5/2015
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
In ihrem Aufsatz beschäftigen sich die Autoren mit dem Umgang mit möglichen Interessenkonflikten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Erwägungsgrund 16 und Art. 24 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU sowie die neue Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. Vom 12.03.2015, Rs. C-538/13) geben vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verhinderung von Interessenkonflikten zu treffen haben. Nationale Regelungen zu Interessenkonflikten enthalten derzeit § 6 EG Abs. 7 VOL/A und § 6 EG Abs. 7 VOB/A hinsichtlich der Beteiligung von Projektanten für im Vorfeld eines Beschaffungsprojektes liegende Handlungen. § 16 VgV untersagt die Mitwirkung bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren auf Seiten des Bieters als auch auf Seiten des Auftraggebers (sog. Doppelbeteiligung). Die Autoren erläutern die von der Regelung erfassten Formen von Doppelbeteiligungen anhand praktischer Beispiele und geben Hinweise dazu, welche Vorkehrungen öffentliche Auftraggeber treffen können, um nachzuweisen, dass keine Interessenkonflikte bestehen, die den Wettbewerb verzerren.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin