Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach den neuen Vergaberichtlinien

Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2015
    S.343-351
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB-E, Art. 10 Buchst. h RL 2014/24/EU, Art. 77 RL 2014/24/EU

Abstract
Der Autor befasst sich zunächst mit der Frage, ob die Ausnahmevorschriften der neuen Vergaberichtlinie und der neuen Konzessionsrichtlinie auch die Vergabe von Regel-Rettungsdienstleistungen erfassen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Ausnahmevorschriften schon tatbestandlich nicht vorliegen dürften, weil sie nur Großereignisse bzw. Extremsituationen betreffen und weil die Anforderungen an gemeinnützige Organisationen von den in Deutschland tätigen Hilfsorganisationen regelmäßig nicht erfüllt sein dürften. Sodann stellt der Autor fest, dass, selbst wenn die Ausnahmevorschriften greifen würden, eine Direktvergabe an Hilfsorganisationen nicht zulässig wäre, denn zum einen erfordert die regelmäßig notwendige Anwendung des EU-Primärrechts – wegen grenzüberschreitendem Interesse – die Durchführung eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens. Zum anderen sei auch im Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts ein solches Ausschreibungsverfahren geboten. Zuletzt begrüßt der Autor, dass der deutsche Gesetzgeber auf die (nur optional mögliche) Umsetzung des Art. 77 der Richtlinie im bisher vorliegenden Entwurf verzichtet habe, da die dort geregelte bevorzugte Behandlung von Hilfsorganisationen wohl nicht grundrechtskonform sei.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin