Die mitverarbeitete Bausubstanz

Zur richtigen Ermittlung des Honorars nach der HOAI
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2015
    S.14-17
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser befasst sich in seinem Beitrag mit der Frage wie sich bei Planungsleistungen mitzuverarbeitende Bausubstanz auf die anzurechnenden Kosten und somit auf das Honorar auswirken kann. Hierzu stellt der Verfasser den Regelungsrahmen und die amtliche Begründung der HOAI und der vorhergehenden Fassungen dar. Anschließend stellt er dar, wie der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bestimmt werden kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass vorhandene Bausubstanz, die bei der Planung mitverarbeitet wird, bei den anrechenbaren Kosten zu einem Ausgleich führen müsse, da andernfalls derjenige Planer, der zum Vorteil des Bauherrn vorhandene Bausubstanz erhält und mitverarbeitet gegenüber demjenigen Planer, bei dem dies nicht der Fall ist und der deshalb höhere anrechenbare Kosten hat, unangemessen benachteiligt werde.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin