Titeldaten
- Tugendreich, Bettina ; Heller, Hans
- ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
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Heft 4/2015
S.352-358
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 57 HOAI 2013
KG Berlin, Beschluss vom 01.09.2014 - Verg 18/13
Abstract
Der Beitrag setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des KG (Verg 18/13 vom 01.09.2014) auseinander, in der das Gericht eine Pflicht des Auftraggebers zur Aufhebung einer auf der Grundlage der HOAI 2009 eingeleiteten Ausschreibung nach Inkrafttreten der HOAI 2013 annimmt. Dafür bestehe kein Anlass, da sich nur die preisrechtlich vorgeschriebene Vergütung ändere, die beauftragten Leistungen blieben dagegen identisch. In diesem Sinne habe der BGH (VII ZR 350/13 vom 18.12.2014) auch bereits entschieden, dass die Beauftragung in derartigen Konstellationen auf Grundlage der geänderten HOAI erfolge. Da somit kein sachlicher Grund für eine Aufhebung bestehe, könnten Bieter eine Aufhebungsentscheidung in derartigen Fällen erfolgreich angreifen, vorausgesetzt sie haben ihrer Rügepflicht genügt.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München