Der richtige Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren über Aufträge im Bereich der Bundesauftragsverwaltung

Titeldaten
  • Hermann, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2015
    S.531-539
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13; OLG München vom 09.04.2015 - Verg 1/15

Abstract
Der BGH (X ZB 18/13 vom 20.03.2014) und das OLG München (Verg 1/15 vom 09.04.2015) haben entschieden, dass bei Nachprüfungsverfahren über Aufträge aus dem Bereich der Bundesauftragsverwaltung in der Regel das jeweilige Bundesland Antragsgegner ist. Der Verfasser bezweifelt, dass diese Entscheidungen dogmatisch tragfähig sind. Davon ausgehend untersucht er, ob die Entscheidungsbegründungen und insbesondere die darin herangezogene Rechtsprechung das Ergebnis tragen. Anschließend geht er auf die Auswirkungen der Entscheidungen ein.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin