Die Dienstleistungskonzession: Wesen und Abgrenzung zu ausschreibungsfreien Verträgen

Titeldaten
  • Mösinger, Thomas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2015
    S.545-547
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Aufsatz

Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit einer grundlegenden Entscheidung des KG Berlin (Urteil vom 22.01.2015 – 2 U 14/14) zur Abgrenzung von Pachtvertrag zu Dienstleistungskonzession auseinander. Nach einer zusammenfassenden Darstellung des dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhaltes, des Verfahrensgangs und der Urteilsgründe folgen Ausführungen zu Sinn und Zweck der Dienstleistungskonzession, um sodann auf die vom Kammergericht verwendeten Abgrenzungskriterien im Einzelnen einzugehen. Dabei zieht der Autor eine Parallele zu den Ahlhorn-Entscheidungen und der darin thematisierten Abgrenzung von öffentlichem Bauauftrag von einem vergabefreien städtebaulichen Vertrag. Im Ergebnis sei es richtig, dass das KG das Vorliegen einer einklagbaren Hauptleistungspflicht als Abgrenzungskriterium sehe, auch wenn die Differenzierung danach, ob eine dem Auftraggeber obliegende öffentliche Aufgabe auf einen Privaten übertragen werde, so nicht richtig sei.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin