Ökologische und soziale Beschaffung im künftigen Vergaberecht: Kompetenzen, Inhalte, Verhältnismäßigkeit

Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2015
    S.597-602
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Aufsatz

Abstract
Eines der Hauptziele, die die EU mit der Reform des Unionsvergaberechts verfolgt, ist die sog. strategische Beschaffung, also die Instrumentalisierung der öffentlichen Beschaffung für die Verfolgung ökologischer und sozialer Zwecke. Der Beitrag analysiert anhand des Regierungsentwurfs vom 08.07.2015 die geplante Umsetzung des hierzu geschaffenen neuen Rechtsrahmens in das deutsche Vergaberecht und die Auswirkungen der novellierten Vorschriften auf die Vergabepraxis, aufgegliedert in die Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung, der Ausführungsbedingungen und der Zuschlagskriterien. Der Autor attestiert dem Regierungsentwurf eine handwerklich korrekte Umsetzung des EU-Rechts und prognostiziert, dass die neuen Vorschriften zur ökologischen und sozialen Beschaffung zu mehr Rechtssicherheit, mehr Akzeptanz und weniger Wildwuchs im deutschen Vergaberecht führen werden. Durch den neu in das deutsche Vergaberecht eingeführten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz werde verhindert, dass die Beschaffung von Leistungen und Wirtschaftsgütern als Basiszweck des Vergaberechts zu sehr in den Hintergrund treten und die Anforderungen für öffentliche Auftraggeber nicht mehr zu bewältigen sind. Schließlich beleuchtet der Autor die erheblichen Verschiebungen, die die novellierten Vorschriften im Kompetenzverhältnis zwischen dem Bund und den Landesgesetzgebern nach sich ziehen werden. Da der Bund nunmehr in weiterem Umfang als bisher von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch mache, müssten die Landesgesetzgeber die Landesvergabegesetze entsprechend anpassen und zum Teil deutliche Rückschnitte vornehmen.
Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main